Bad Bramstedt (em) Die Bad Bramstedter SPD bringt zur nächsten Stadtverordnetenversammlung eine Resolution ein, in der sie von der Landesregierung Klarheit zum Thema Ausbaubeiträge verlangt.

SPD-Pressesprecher Jan-Uwe Schadendorf: „Wir finden es gut sofern es rechtlich möglich ist , dass Ausbaubeiträge künftig entfallen können. Doch die rechtliche Seite ist nur das eine, bezahlt werden muss der Straßenbau trotzdem. Es kann nicht sein, dass das Land rosarote Ankündigungen macht, dass künftig auf Ausbaubeiträge verzichtet werden könne und die ärmeren Städte und Gemeinden wie Bad Bramstedt wissen gar nicht, wie sie das finanzieren sollen. Da ist das Land gefordert für Klarheit und finanzielle Mittel zu sorgen.“

Das derzeitige Vorgehen der Jamaikaparteien sieht die SPD als falsche Reihenfolge an. Zuerst oder zumindest zeitgleich müsse für die Städte und Gemeinden klar sein, wie und in welcher Höhe die entfallenden Einnahmen vom Land ersetzt werden. „Sonst ist das Gesetz eine Mogelpackung, die nur in reichen Städten und Gemeinden umgesetzt werden kann,“ so Schadendorf, „und damit die schon jetzt ungleichen Lebensverhältnisse im Lan-de noch verstärkt.“

Die Bad Bramstedter SPD hofft, dass die anderen örtlichen Parteien CDU, FDP und Grüne der Resolution zustimmen werden, um auch den Bad Bramstedter Bürgerinnen und Bürgern die neuen Regeln zu Gute kommen zu lassen, aber auch Schaden von Bad Bramstedt abzuwenden. Der Wortlaut der Resolution, die sich an den Ministerpräsidenten, die Finanzministerin und die Regierungsfraktionen im Landtag wendet lautet:

Resolution der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Bramstedt zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag zur Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Drs. 19/150)

In Erfüllung einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag haben die regierungstragenden Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf in den Schleswig-Holsteinischen Landtag eingebracht, der statt der bisherigen Pflicht zur Beitragserhebung es den Kommunen künftig freistellen soll, Straßenausbaubeiträge zu erheben.

Die Erhebung dieser Anliegerbeiträge ist für viele Städte und Gemeinden in unserem Land zur Finanzierung dieser Maßnahmen unerlässlich, auch die Stadt Bad Bramstedt kann aufgrund ihrer Haushaltslage hierauf nicht verzichten. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Bramstedt ist sich dabei bewusst, dass die Erhebung dieser Beiträge für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Belastung darstellen kann, jedoch können die für den Straßenausbau erforderlichen Investitionen aus Steuererträgen unserer Stadt und den Zuweisungen des Kommunalen Finanzausgleiches allein nicht aufgebracht werden. Ohne die Beiträge der Grundstücksanlieger wäre der Ausbau einer Straße entweder gar nicht möglich oder könnte nicht finanziert werden, ohne dass das die Erfüllung wichtiger Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Bad Bramstedt erheblich gefährdet würde. Eine weitere Anhebung der Steuerlast für die Einwohnerinnen und Einwohner zur alternativen Finanzierung des Straßenausbaus wäre wirtschafts-, regional- und sozialpolitisch nicht mehr vertretbar und würde dem Gemeinwesen unserer Stadt erheblichen Schaden zufügen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion erwarten die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt nun zu Recht von ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern Antworten auf die Frage, ob auch die Stadt Bad Bramstedt von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und künftig auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen verzichten wird.

Aus den dargestellten Gründen und aus unserer Verantwortung für die Zukunft und Eigenständigkeit unserer Stadt können wir von der durch diesen Gesetzentwurf eingeräumten Wahlmöglichkeit nur dann Gebrauch machen, wenn es für die Abschaffung von Anliegerbeiträgen einen finanziellen Ausgleich aus Mitteln des Landes gibt, der diese vollständig kompensiert. Ohne einen finanziellen Ausgleich der Einnahmeausfälle haben wir keine Wahlfreiheit, sondern werden durch unsere örtliche Struktur voraussichtlich dauerhaft gezwungen sein, auch weiterhin Anliegerbeiträge erheben zu müssen. Dies wird zu verständlichem Unmut in der Bevölkerung führen und könnte populistische Kräfte im Hinblick auf die bevorstehende Kommunalwahl auch dazu verleiten, leichtfertige Versprechungen zu machen, für die anschließend teuer bezahlt werden muss.

Ohne eine Kompensation der Einnahmeausfälle werden Kommunen in wirtschaftlich stärkeren Regionen gestärkt, während die Städte und Gemeinden in strukturschwachen Gebieten unseres Landes insbesondere im Wettbewerb um Gewerbe und Arbeitsplätze benachteiligt werden. Mit dem Auftrag der Landesverfassung, gleichartige Lebensbedingungen in allen Teilen unseres Landes zu schaffen, wäre dieses nach unserer Auffassung nicht vereinbar.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Bramstedt teilt daher ausdrücklich die Forderung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages und des Städteverbandes Schleswig-Holstein nach einem finanziellen Ausgleich bei einem Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch das Land.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die regierungstragenden Fraktionen im Schleswig- Holsteinischen Landtag sowie die Landesregierung auf, im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens eine entsprechende Kompensationsregelung zu schaffen, diese mit ausreichenden Haushaltsmitteln im Landeshaushalt zu unterlegen und zeitgleich mit der Wahlmöglichkeit zur Erhebung von Ausbaubeiträgen in Kraft treten zu lassen.